Bauschutt recyclebar
Recyclebarer Bauschutt – typische Bestandteile:
Betonabbruch:
Sauberer, unbewehrter Beton (z. B. Bodenplatten, Wände)
Auch armiert (nach Metallentfernung recyclebar)
Ziegel / Mauerwerk:
Mauerziegel (Tonziegel, Vollziegel, Hochlochziegel)
Kalksandstein
Porenbeton (Ytong, eingeschränkt verwertbar)
Natursteine:
Granit, Basalt, Sandstein, Kalkstein usw.
Keramische Materialien:
Fliesen, Kacheln, Sanitärkeramik (z. B. Waschbecken, WC ohne Beschichtung)
Straßenaufbruch (mineralisch):
Beton- und Asphaltaufbruch (wenn sortenrein und nicht teerhaltig)
Nicht zum recyclebaren Bauschutt gehören (Aussortieren!):
Gips (z. B. Gipskartonplatten, Stuck)
Glas, Holz, Metall
Kunststoff, Dämmstoffe, Folien
Asbest oder teerhaltiger Asphalt
Tapetenreste, Farbe, Kleber
Bauschutt mit Öl- oder Schadstoffverunreinigung
Was passiert mit recyclebarem Bauschutt?
Der recyclebare Bauschutt wird in einer Bauschuttaufbereitungsanlage gebrochen, gesiebt und als Recycling-Baustoff (z. B. RC-Schotter, RC-Kies) wiederverwendet – etwa im Straßenbau, Unterbau oder als Drainagematerial.
Bauschutt nicht recyclebar
Was darf hinein (nicht recyclebarer Bauschutt / Baurestmassen):
Tapetenreste
Gipskartonplatten (z. B. Rigips) – nur wenn stark verunreinigt
Gasbeton (z. B. Ytong) – teilweise nicht verwertbar
Dämmmaterial (z. B. Styropor, Glaswolle) – wenn keine Sonderbehandlung nötig
Kunststoffe aus dem Baubereich – z. B. Folien, Rohre
Holz mit Anstrich / Imprägnierung – nicht als Altholz verwertbar
Teppichreste, PVC-Böden, Linoleum
Silikonreste, Montageschaum
Kabelreste
Mineralwolle / Glaswolle – ggf. als gefährlicher Abfall eingestuft
Verunreinigter Bauschutt – z. B. durch Farbe, Öl, Bitumen
Was darf nicht hinein (Aussortieren!):
Diese Stoffe gehören nicht in nicht recyclebare Baurestmassen und müssen gesondert entsorgt werden:
Asbesthaltige Materialien – stark gesundheitsgefährdend, Sonderentsorgung!
Elektrogeräte – unterliegen dem ElektroG
Druckbehälter (z. B. Spraydosen, Kartuschen)
Farben, Lacke, Lösungsmittel – Sondermüll!
Batterien oder Akkus
Flüssige Stoffe jeglicher Art
Reiner Bauschutt (Beton, Ziegel, Fliesen, Keramik) – gehört in den recyclebaren Bauschutt
Boden, Erde, Mutterboden – separat zu entsorgen
Was passiert mit nicht recyclebarem Bauschutt?
Nach der Anlieferung wird der nicht recyclebare Bauschutt zunächst in einer Aufbereitungsanlage grob sortiert. Brennbare Bestandteile wie Kunststoffe oder Holzreste werden anschließend in Müllverbrennungsanlagen thermisch verwertet. Die verbleibenden nicht verwertbaren Reste werden schließlich auf einer Deponie entsorgt.
Baustellenabfälle
Baustellenabfälle (zulässig in gemischtem Bauabfall / Baurestmassen):
Isolierungen / Dämmstoffe (ohne KMF, ohne XPS)
Bodenbeläge (Teppichreste, PVC, Linoleum, Laminat)
Holzimitate / beschichtete Spanplatten
Verunreinigte Verpackungsabfälle (z. B. Eimer mit Farbresten)
Kartuschen (ausgehärtet) – PU-Schaum, Silikon etc.
Kehricht / Baustellenkehricht (staubiger Abfall, kleine Reste)
Kunststoffrohre, Rohrreste
Leim- und Klebstoffreste (ausgehärtet)
Verunreinigte Folien (z. B. Baufolie mit Mörtelresten)
Was gehört nicht zu den klassischen Baustellenabfällen (Sonderentsorgung nötig):
Künstliche Mineralfasern (KMF) – z. B. Glas- und Steinwolle → Sondermüll
XPS-Dämmplatten (z. B. Roofmate, Styrodur) – oft separat zu entsorgen
Asbesthaltige Baustoffe
Farbreste, Lacke, Öle (nicht ausgehärtet)
Spraydosen (Druckbehälter)
Elektrogeräte / Leuchtstoffröhren
Batterien / Akkus
Reiner Bauschutt (Beton, Ziegel, Fliesen) – → extra Container
Flüssige Stoffe jeder Art
Baustellenabfälle werden nach der Sammlung sortiert. Verwertbare Stoffe wie Metalle, Holz oder saubere Kunststoffe gehen ins Recycling. Brennbare Materialien wie Bodenbeläge, ausgehärtete Kleber oder verunreinigte Folien werden in Müllheizkraftwerken verbrannt. Nicht verwertbare Reste wie verschmutzte Dämmstoffe oder Kehricht landen auf der Deponie. Schadstoffe wie Asbest oder künstliche Mineralfasern müssen separat als Sondermüll entsorgt werden.
Altholz behandelt und unbehandelt
Unbehandeltes Altholz (A I) – stofflich gut verwertbar
Paletten (unbehandelt, ungestrichen)
Transportkisten
Holzbalken ohne Lack/Farbe
Möbel aus Vollholz ohne Beschichtung
Latten, Bretter ohne Imprägnierung
Naturbelassenes Bauholz
Obstkisten, Weinkisten
Behandeltes Altholz (A II–A IV) meist nur thermisch verwertbar oder Sonderentsorgung
A II – mechanisch behandelt / beschichtet:
Lackierte oder gestrichene Holzbretter
Möbel mit Kunststoffbeschichtung
Leimholzplatten, Pressspanmöbel
Küchenfronten, furnierte Möbel
Laminat- oder Parkettreste (beschichtet)
A III – chemisch behandelt:
Holz mit Holzschutzmitteln
Gartenmöbel mit Lasur oder Imprägnierung
Außenverschalung, Zäune
Dachlatten mit Schutzanstrich
A IV – mit Schadstoffen belastet:
Bahnschwellen
Leitungsmasten aus Holz
Holz aus Altbauten mit PCB, PAK
Brandschutzimprägniertes Holz
Teerhaltiges Holz
Was darf nicht enthalten sein:
- Bahnschweller
- Polsterungen
- Brandholz
- Holzimitate
- Teeröl– oder salzimprägnierte Hölzer
- Holzabfälle mit Anhaftungen von Bitumen
Altholz wird je nach Art und Behandlung unterschiedlich verwertet. Unbehandeltes Altholz (A I) wird hauptsächlich stofflich recycelt, z. B. in Spanplatten oder Möbeln. Behandeltes Altholz (A II–A III) wird meist thermisch verwertet in Müllverbrennungsanlagen zur Energiegewinnung. Schadstoffbelastetes Altholz (A IV) muss in Sonderabfallanlagen entsorgt oder deponiert werden.
Getrennt zu sammeln
Getrennt zu sammeln sind:
- Agrarfolien/Silofolien
- Altpapier
- Altreifen PKW/LKW
- Asphalt
- Baum/Strauchschnitt
- Baumaschinen/Traktoren
- Beton-/Stahlbetonabbruch
- Big Bags
- Bitumenabfälle
- Bodenaushub
- Dachpappe
- Eisen/Blech
- Eternit asbestfrei
- Eternit, Asbestzement
- Folien
- Gummiketten
- Holzfenster
- Kartonagen
- Kunststoffabfälle
- Rechengut
- Straßenkehricht
- verunreinigte Böden
- Wurzelstöcke / Astwerk